E-Rechnungspflicht Rumänien*
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B für alle in Rumänien ansässigen Unternehmen obligatorisch. Die damit einhergehenden Regelungen zur E-Invoicing-Pflicht gelten bis 31. Dezember 2026 bzw. bis zur Umsetzung der einheitlichen EU-Richtlinie VAT in the digital Age (ViDA).
Unternehmen, die ihre Prozesse nicht rechtzeitg an die neuen Regelungen anpassen oder ihre Rechnungen auf anderen Wegen als über die rumänische E-Rechnungsplattform für B2B-Transaktionen empfangen, müssen ab dem 31. März 2024 mit Bußgeldern rechnen.
Wissen kompakt: RO – die zentrale rumänische E-Rechnungsplattform
- dient der Einrichtung und dem Download von E-Rechnungen
- alle Rechnungen müssen im vorgeschriebenen XML-Format "RO_CIUS" erstellt werden
- maximale Frist zur Einreichnung beträgt fünf Werktage ab Rechnungsstellung
Exkurs: VAT in the Digital Age – ViDA
ViDA steht für "VAT in the digital age", also für Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Darunter fällt der aktuelle Richtlinienvorschlag der EU-Kommision zur Optimierung der Betrugssicherheit im europäischen Mehrwertsteuersystem. Die Initiative soll zukünftig sowohl die Einführung eines digitalen Reportingsystems für Einzeltransaktionen in Echtzeit sowie die Einführung der E-Invoicing-Pflicht für alle Unternehmen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind, regeln.
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*Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich zu jederzeit ändern.