E-Rechnungspflicht:
Die Welt im Wandel

Virtuelle Infocasts rund um's Thema E-Rechnung

Infocast: Die E-Rechnung in der Praxis

19. November 2024, 10:00 Uhr - 11:00 Uhr

Warum E-Rechnungen immer wichtiger werden

Der Ruf zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich wird immer lauter. In vielen Ländern sind bereits neue oder weitreichendere Pflichten geplant und im Bereich (internationaler) Transaktionen ändert sich so einiges. Doch wann gilt die E-Rechnungspflicht in welchem Land? Welche Modelle zur Übermittlung von E-Rechnungen gibt es und wie unterscheiden sie sich voneinander?

In einer Welt, in der ständig neue Regularien, technische Änderungen und Fristen auftauchen, kann es schwierig sein, den Überblick zu bewahren. Aber keine Sorge, wir haben im Folgenden das Wichtigste für Sie zusammengefasst. Zu den relevanten Themen gehören:

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Video: Die E-Rechnung in Europa

Ein Blick auf die Entwicklungen rund um E-Invoicing in Europa: Aufzeichnung des Infocasts vom 19. März 2024

Die unterschiedlichen E-Rechnungspflichten zur Berichterstattung im Vergleich

CTC vs. PTC: Wenn es um E-Rechnungen und deren Regularien geht, müssen Unternehmen auch die Pflichten zur Berichterstattung berücksichtigen. Hier gibt es zwei verschiedene Modelle. Doch worin unterscheiden sich diese?

Continous Transaction Control (CTC)

Setzen Länder auf eine Berichterstattung nach CTC, müssen Unternehmen die relevanten Daten in Echtzeit bzw. kurz nach Rechnungserstellung an das zentrale Melderegister übermitteln.

 

Periodic Transaction Control (PTC)

Dem gegenüber stehen Länder, die sich auf den PTC-Ansatz berufen. Hier werden die relevanten Daten in regelmäßigen Intervallen (wöchentlich, monatlich, quartalsweise) an die Steuerbehörde weitergeleitet. Im Gegensatz zur kontinuierlichen Übermittlung werden die E-Rechnungsdaten im PTC-Prozess also erst einmal gesammelt, bevor sie ins zentrale Melderegister eingehen.

 

V-, Y- und Reporting-Modell: Die Unterschiede auf einen Blick

Die oben genannten Modelle sind Ansätze im elektronischen Rechnungswesen. Sie dienen dazu, den elektronischen Rechnungsprozess zwischen Unternehmen zu standardisieren und die Digitalisierung voranzutreiben. Doch worin unterscheiden sich die Übertragungsmodelle?

Der E-Rechnungsweg über das V-Modell (CTC)

Über das V-Modell werden elektronische Rechnungen vom Rechnungsstellenden über ein zentrales Melderegister/-portal an die entsprechende Behörde weitergeleitet. Im Nachgang erhält der Rechnungsempfänger die Daten der zugrundeliegenden Geschäftstransaktion entweder automatisiert weitergeleitet oder zum selbstständigen Download zur Verfügung gestellt. Je nach Regulierungen der Länder besteht die Möglichkeit, eine private oder staatlich zertifizierte Schnittstelle für die Datenübertragung zu nutzen. 

 

Der E-Rechnungsweg über das Y-Modell (CTC)

Rechnungsstellende haben die Option, die E-Rechnung direkt über einen privaten bzw. zertifizierten Anbieter (z. B. PEPPOL) an den Empfänger zu übermitteln oder das zentrale Melderegister/-portal der Behörden zu nutzen. Entscheiden sich Rechnungsstellende für ersteres, sind sie in einem weiteren Schritt dazu verpflichtet, die E-Rechnung zusätzlich an die staatliche Finanzverwaltung bzw. deren offizielles Meldeportal weiterzuleiten. 

Der E-Rechnungsweg über das Reporting-Modell  [CTC / PTC]

Das Reporting-Modell kommt insbesondere im Kontext grenzüberschreitender Rechnungsstellung zum Einsatz. Im Gegensatz zu den beiden anderen Modellen erfolgt beim Reporting-Modell eine direkte und ausschließliche Übermittlung der E-Rechnung vom Rechnungsstellenden an den Rechnungsempfangenden. Die relevanten Transaktionsdaten werden vom Rechnungsstellenden im jeweiligen E-Rechnungsformat an das Zentrale Melderegister/-portal weitergeleitet und von dort aus an die Finanzbehörde übermittelt.

Länderspezifika und Fristen

Das Thema E-Rechnungspflichten rückt immer näher – in Europa und der Welt

Y-Modell

Belgien

E-Rechnungspflicht ab 2026*

  • E-Rechnungspflicht für B2B-Rechnungen nach Y-Modell ab 2026
  • E-Rechnungsformat: vermutlich nach PEPPOL 4-Corner-Modell
Y-Modell

Frankreich

E-Rechnungspflicht ab September 2026*

  • E-Rechnungspflicht für B2B- und B2C-Rechnungen nach Y-Modell 
  • E-Rechnungsformat: UBL, CII, Factur-X
V-Modell

Deutschland

E-Rechnungspflicht für den Empfang ab 01. Januar 2025

  • E-Rechnungspflicht für den Rechnungsempfang  ab 01. Januar 2025
  • Formate:XRechnung, ZUGFeRD, EDIFACT gemäß EN16931
V-Modell

Italien

E-Rechnungspflicht seit 2022

  • E-Rechnungspflicht für B2B- und B2C-Rechnungen nach V-Modell seit 2022
  • E-Rechnungsformat: FatturaPA
V-Modell

Japan

E-Rechnungspflicht ab Oktober 2023*

  • E-Rechnungsformat: PEPPOL-Standard  (BIS Billing 3.0)
V-Modell

Polen

E-Rechnungspflicht ab 2026

  • E-Rechnungspflicht für B2B-Rechnungen nach V-Modell stufenweise ab Januar 2026
  • E-Rechnungsformat: XML (KSeF)
V-Modell

Rumänien

E-Rechnungspflicht seit Juli 2022

  • E-Rechnungspflicht: Vorerst nur für "Betrugsanfällige Branchen" (z. B.: Alkohol, Bau etc.) nach V-Modell seit 2022
  • Erweiterung der Pflicht für weitere Branchen in 2024
  • E-Rechnungsformat: XML im nationalen Standard RO_CIUS (UBL 2.1)
V-Modell

Serbien

E-Rechnungspflicht seit Januar 2023

  • E-Rechnungspflicht für B2B-Rechnungen nach V-Modell seit 2023
  • E-Rechnungsformat: XML gemäß UBL 2.1
V-Modell

Slowakei

E-Rechnungspflicht ab Oktober 2025*

  • E-Rechnungspflicht für B2B-Rechnungen nach V-Modell 
  • E-Rechnungsformat: XML gemäß UBL 2.1
V-Modell

Slowenien

E-Rechnungspflicht ab 2024*

  • E-Rechnungspflicht für B2B-Rechnungen nach V-Modell ab 2024
  • E-Rechnungsformat: derzeit noch unbekannt
V-Modell

Spanien

E-Rechnungspflicht noch unbekannt*

  • E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 8 Mio. € nach V-Modell

*Angaben zur Einführung der E-Rechnungspflichten sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern

Drei Ansätze für E-Invoicing: Welcher passt zu Ihnen?

Im Bereich der E-Rechnungspflichten werden derzeit drei unterschiedliche Ansätze verfolgt, um den branchen- und länderspezifischen Anforderungen, Regularien und Fristen gerecht zu werden. Im nachfolgenden Abschnitt werden die Ansätze sowie deren Vor- und Nachteile erläutert.

Ansatz Fremdconverter

Nutzen Unternehmen für Ihre E-Rechnungsprozesse einen Fremdconverter wird ausschließlich die Datenkonvertierung outgesourct. Alle weiteren nötigen Aufgaben bleiben in der internen Verantwortung des jeweiligen Unternehmens. Darunter fallen das Datenmapping, die Speicherung der Adressinformationen, das Einrichten von Zugangspunkten, die Umsetzung von technischen Änderungen, die fachliche Überwachung und die Integration in SAP

 

Ansatz EDI-Anbieter

Berufen sich Unternehmen auf einen externen EDI-Anbieter, übernimmt dieser für sie das Datenmapping, die Implementierung technischer Änderungen, die Einrichtung von Access Points und Konvertierung der E-Rechnungsdaten. Die Netzwerkanbindung, SAP-Integration sowie die fachliche Überwachung und Adressablage obliegt weiterhin dem Unternehmen.

 

Ansatz über AFI Solutions

AFI Solutions besitzt die notwendigen Kompetenzen für Datenmapping, technische Anpassungen, die Konfiguration von Access Points, Datenkonvertierung, Adressverwaltung und SAP-Integration. Mit AFI Solutions obliegt dem jeweiligen Unternehmen lediglich die fachliche Überwachung. Und auch hier bieten wir hilfreiche Features zur weiteren Entlastung an, wie z.B. den AFI Monitor. 

Expertin Ausgangsrechnungen

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