Zentrales Meldesystem für E-Rechnungen: Wie steht es mit der Umsetzung in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle B2B-Transaktionen mit einigen Übergangsregelungen verpflichtend. Neben der Einführung der E-Rechnung steht die Einführung eines zentralen Portals zur Umsatzmeldung im Fokus. Auch, wenn bereits heute klar ist, das ein solches Meldesystem in der Bundesrepublik Einzug halten wird, stellt sich aktuell noch die Frage: wie weit ist Deutschland in Hinsicht auf die Entwicklung und Implementierung eines solches Systems?
Die CDU/CSU-Fraktion stellte im August 2024 eine Anfrage an die Bundesregierung, um Klarheit über den aktuellen Stand zu gewinnen:
"Ab welchem Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass E-Rechnung und Meldeverfahren implementiert sein werden, und wird die Finanzverwaltung zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein, das hohe Datenaufkommen entsprechend auszuwerten?"
Die Antwort: Zentrales Meldeportal ist in Planung
Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Aussagen gemeinsam mit den Ländern unter Hochdruck an der Einführung eines zentralen Portals zur Umsatzmeldung. Das neue System soll sowohl nationale als auch innergemeinschaftliche Transaktionen erfassen. Dies ist in Anlehnung an die EU-Initative ViDA ein wichtiger Schritt, Steuerbetrug zu bekämpfen und das Steueraufkommen zu sichern. Allerdings steht auf EU-Ebene die Verabschiedung des Richtlinienvorschlags ViDA noch aus. Und damit auch die offiziellen Regelungen zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens und des Einführungszeitpunktes in Deutschland.
Laut Bundesregierung geht die Umsetzung eines entsprechenden Meldesystem mit umfangreichen gesetzgeberischen und IT-infrastrukturellen Änderungen einher, sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung. Diese Umsetzungen bedürfen Vorlaufzeiten, von denen auch die EU-Kommission spricht...
Die Pläne der EU
- Umsetzung der E-Rechnungspflicht bis 2028: Ab 2028 wird die E-Rechnung für alle innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen verbindlich. Nationale B2B- und B2C-Transaktionen können weiterhin individuell gereget werden.
- Übergangsphasen bis 2030: Für die vollständige Implementierung und Feinjustierung der neuen Systeme zur Echtzeitmeldung und Nutzung von E-Rechnungen wird eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2030 eingeräumt.
- Voraussetzung an das Meldesystem: Die an das künftige Meldesystem zu übermittelnden Daten müssen einer sinnvollen Auswertung und Nutzung zur Sicherung des Steueraufkommens und zur Betrugsbekämpfung unterliegen. Auch unter Einsatz digitaler Verfahren.
- Bedeutung für die Entwicklungen in der Bundesrepublik: All diese Anforderungen fließen lt. Aussagen der Regierung in die laufenden Arbeiten von Bund und Ländern ein.
Die Bedeutung für Unternehmen
Die perspektivische Einführung eines zentralen Meldeportals und die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 stellen bedeutende Schritte in Richtung Digitalisierung dar: Unternehmen, die sich frühzeitig mit der Implementierung von E-Rechnungen und der notwendigen IT-Infrastruktur auseinandersetzen, können langfristig von effizienteren Arbeitsabläufen und reduzierten administrativen Kosten profitieren.
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*Alle Angaben ohne Gewähr. Daten, Fristen und Angaben können sich zu jeder Zeit ändern.