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E-Rechnung
 
Polen: Die E-Rechnung kommt ab 2026

E-Rechnungspflicht Polen*

Das polnische Finanzministerium hat die sukzessive Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ab 2026 bestätigt. Die Verpflichtung soll in zwei Phasen umgesetzt werden 

  • Ab dem 1. Februar 2026: E-Rechnungspflicht gilt für Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von mehr als 200 Millionen PLN (polnische Zzloty)
  • Ab dem 1. April 2026: E-Invoicing-Pflicht gilt für alle Unternehmen. 

Alle ausgestellten Rechnungen müssen über die zentrale Plattform, das nationale E-Invoicing-System KSeF, gemeldet werden 

KSeF: Das E-Rechnungsprojekt in Polen kommt (wieder) ins Rollen

Ursprünglich war die Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B für den 1. Juli 2024 geplant. Die Einführung wurde jedoch zu Beginn des Jahres offiziell verschoben. Die Gründe dafür sind laut polnischem Finanzministerium Fehler in der KSeF-Plattform, die bei einem externen Audit diagnostiziert wurden, und die daraus resultierenden Entwicklungsarbeiten im System.

Freiweillige Nutzung der KSeF-Plattform schon heute möglich 

Schon seit Januar 2022 können Unternehmen ihre Rechnungen an das offizielle polnische Meldeportal übermitteln. Um die Nutzung der KSeF-Plattform bereits vor der obligatorischen Einführung zu fördern, hat die polnische Regierung Anreize bei freiwilliger Nutzung des Portals geschaffen: 

  • Verkürzung der Mehrwertsteuererstattungsfrist um ein Drittel (40 statt 60 Tage) 
  • Befreiung von der Meldeung der JPK_FA-Datei

 

Interessiert an den nationalen und internationalen Entwicklung im Bereich E-Invoicing? Mit nur einem Klick finden Sie weitere und aktuelle Informationen. 

*Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Polen: Die E-Rechnung kommt ab 2026

E-Rechnungspflicht Polen*

Das polnische Finanzministerium hat die sukzessive Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ab 2026 bestätigt. Die Verpflichtung soll in zwei Phasen umgesetzt werden 

  • Ab dem 1. Februar 2026: E-Rechnungspflicht gilt für Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von mehr als 200 Millionen PLN (polnische Zzloty)
  • Ab dem 1. April 2026: E-Invoicing-Pflicht gilt für alle Unternehmen. 

Alle ausgestellten Rechnungen müssen über die zentrale Plattform, das nationale E-Invoicing-System KSeF, gemeldet werden 

KSeF: Das E-Rechnungsprojekt in Polen kommt (wieder) ins Rollen

Ursprünglich war die Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B für den 1. Juli 2024 geplant. Die Einführung wurde jedoch zu Beginn des Jahres offiziell verschoben. Die Gründe dafür sind laut polnischem Finanzministerium Fehler in der KSeF-Plattform, die bei einem externen Audit diagnostiziert wurden, und die daraus resultierenden Entwicklungsarbeiten im System.

Freiweillige Nutzung der KSeF-Plattform schon heute möglich 

Schon seit Januar 2022 können Unternehmen ihre Rechnungen an das offizielle polnische Meldeportal übermitteln. Um die Nutzung der KSeF-Plattform bereits vor der obligatorischen Einführung zu fördern, hat die polnische Regierung Anreize bei freiwilliger Nutzung des Portals geschaffen: 

  • Verkürzung der Mehrwertsteuererstattungsfrist um ein Drittel (40 statt 60 Tage) 
  • Befreiung von der Meldeung der JPK_FA-Datei

 

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*Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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