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E-Rechnungsupdate: ViDA

Vat in Digital Age:
EU-Rat verabschiedet ViDA-Initiave

November 2024: Zustimmung zur ViDA-Initiative erfolgt spät, aber einstimmig
Der ursprüngliche Richtlinienentwurf vom Dezember 2022 beinhaltet die einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung sowie Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, den Meldepflichten und der Plattformwirtschaft. Zuletzt blockierte Estland die Verabschiedung aufgrund befürchteter nationaler Nachteile. 

Die Zutimmung des Kompromissvorschlags vom 30. Oktober 2024 erfolgte am 5. November 2024 jedoch einstimmig durch alle EU-Mitgliedstaaten.
 

ViDA:
Die wichtigsten Punkte zur E-Rechnung

  • EU-weite Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und Berichterstattung ab 2030: 
    Zum 1. Juli 2030 wird die grenzüberschreitende E-Rechnungsstellung sowie elektronische Berichterstattung EU-weit und für alle Beteiligten verpflichtend
    • ABER: entsprechende Infrastruktur (Portale, Netzwerke,...) und erforderliche nationale Gesetze müssen bis dahin etabliert sein.
    • ERGO: Pflichten auf nationaler Ebene können deutlich früher in Kraft treten.
  • Zustimmungspflicht für E-Rechnungen entfällt: 
    Die derzeitig erforderliche Käufer-Zustimmung für die E-Rechnungsstellung entfällt. Lieferanten wird es möglich, elektronische Rechnungen zu versenden, ohne die Zustimmung des Käufers einzuholen. 
  • Einführung von E-Rechnungspflichten auf Landesebene weiterhin möglich:
    Den EU-Mitgliedstatten wird weiterhin die Freiheit eingeräumt, neue nationale E-Rechnungspflichten zu verabschieden. Die Beantragung von Ausnahmeregelungen auf EU-Ebene ist hier nicht nötig.
  • Geänderte Fristen für die elektronische Rechnungsstellung:
    Bei grenzüberschreitenden Lieferungen / Dienstleistungen muss die Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Das bedeutet, dass die bisherige 6-Monatsfrist entfällt.
  • Harmonisierung der E-Rechnungssysteme bis 2035:
    Die Anforderungen an die Berichterstattung über Landesgrenzen hinweg soll harmonisiert werden.
    Das betrifft alle E-Rechnungssysteme sowie Reporting-Portale.
  • Sonderregelungen für "Plattformwirtschaft":
    Plattformen (Vermietungsplattformen, Transportdienstleistungen) können als "fiktiver Lieferant" gelten und Mehrwertsteuer abführen, sofern der Dienstleister die Steuer nicht selbst absetzt. 
  • EN 16931 wird bis 2030 zum Standard:
    Die Europäische Norm (EN) 16931 wird für alle inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen zum Standard

 

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*Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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