E-Rechnungspflicht Deutschland
Die Pflicht zur elektronischen Rechnung für deutsche B2B-Unternehmen wird zum 1. Januar 2025 obligatorisch. Die Verpflichtung geht aus der Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz vom 21. März 2024 hervor. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland verläuft sequenziell und ist mit etwaigen Übergangsregelungen bis Ende 2027 wie folgt geplant:
Ab 01. Januar 2025
- Der Empfang von elektronischen Rechnungen gemäß EU-Standard EN16931* wird für alle deutschen B2B-Unternehmen obligatorisch
- D.h. Daten müssen gemäß EN16931 extrahiert werden können
- Gültige Formate: XRechnung, ZUGFeRD, EDIFACT nach CEN-Norm
- Ausnahmen bestehen in Rechnungen von < 250€ gemäß §33 UsTDV
- Rechnungen an Verbraucher sind nicht betroffen
Übergangsregelungen bis 31. Dezember 2026
- Sonstige Rechnungen (Papier/PDF) sowie E-Rechnungen, die noch nicht dem neuen Format entsprechen, können weiterhin übermittelt werden
- ABER: Die Priorität der Papier-/PDF-Rechnung entfällt
- d.h. Empfänger müssen dem Erhalt von E-Rechnungen nach EU-Standard nicht mehr zustimmen
- d.h. Empfänger müssen dem Empfang anderer elektronischer sowie sonstiger Formate zustimmen
Übergangsregelungen vom 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027
- Die genannten Übergangsregelungen gelten nur noch für rechnungsstellende Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von < 800.000€
- EDI-Verfahren, die von den neuen Formatvorgaben abweichen, dürfen bis dahin noch genutzt werden
Ab 2028 müssen die Vorgaben im gesamtem B2B eingehalten werden.
*Wissen kompakt EU-Standard: CEN-Norm EN16931
- CEN-Norm EN16931: europäischer Standard für elektronische Rechnungen, der ein einheitliches Datenmodell festlegt, um den den Austausch von Rechnungsdaten in der EU zu erleichtern
- Die Norm ist bereits für die öffentlichen Verwaltungsstellen der EU-Mitgliedsländer verpflichtend
- Datenmodell wurde für die Syntaxen UBL 2.1 (Universal Business Language) und CII D16B (Cross Industry Invoice) spezifiziert
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*Alle Angaben ohne Gewähr. Fristen und Regelungen können sich jederzeit ändern.
* Quellen: VeR // Bundesministerium für Heimat und Finanzen