Regelung der USt-Id-Prüfung für den Start der großen EU-Mehrwertsteuerreform
In den nächsten Jahren kommen neue Regelungen im Bereich des Finanzwesens auf Unternehmen zu. Denn zwischen 2022 und 2024 wird die Europäische Union eine einheitliche Reform auf den Weg bringen, die sukzessive die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ändert. Ziel ist, das Mehrwertsteuersystem einfacher und weniger betrugsanfällig zu machen.
Die ersten Neuregelungen gelten schon seit 1.1.2020. Sogenannte Quick Fixes, die zur großen Mehrwertsteuerreform gehören, sind bereits zu Beginn des Jahres rechtsverbindlich in Kraft getreten. Damit sind EU-Unternehmen im Rahmen der zusammenfassenden Umsatzsteuermeldung verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ihrer Geschäftspartner zu prüfen, um eine Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen geltend zu machen. Durch die Quick Fixes ergeben sich Änderungen in Bezug auf:
- Konsignationslagerregelung
Einheitliche Vereinfachungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen über Konsignationslager - Reihengeschäfte
Einheitliche Regelung der Reihengeschäfte - Innergemeinschaftliche Lieferungen
Einführung der zwingenden Prüfung der USt-IdNr. - Neue Belegnachweise
Einheitliche Regelungen über Belegnachweise
Sind Sie schon fit für die neuen Regelungen zur Mehrwertsteuerreform? Wenn Sie für die praktische Umsetzung Hilfe benötigen, möchten wir Sie gern dabei unterstützen. Im Rahmen eines Webinars geben wir Ihnen nützliche Tipps und Hinweise zu folgenden Aspekten:
- Genaues Prüfen und Protokollieren der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Schnelles und einfaches Korrigieren von unvollständigen oder fehlerhaften Datensätzen
- Durchführen der Prüfung sowohl für Kreditoren als auch für Debitoren
Lassen Sie uns das Thema gemeinsam angehen. Am besten gleich für ein individuelles Webinar anmelden, wir freuen uns auf Sie!
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