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Belgien: Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab 2026

E-Rechnungspflicht Belgien*

Ab dem 1. Januar 2026 wird in Belgien die E-Rechnungspflicht für nahezu alle B2B-Transaktionen verpflichtend. Diese Regelung betrifft sämtliche mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien, inklusive lokaler Tochtergesellschaften ausländischer Firmen. Die E-Rechnungspflicht in Belgien verlangt, dass Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und übermittelt werden. Die Grundlage hierfür bildet die europäische Richtlinie EN 16931, welche das PEPPOL BIS 3.0-Format vorschreibt. Dieses Format gewährleistet eine standardisierte und rechtssichere elektronische Rechnungsstellung.

Key Facts zur E-Rechnungspflicht in Belgien

  • Wann? Ab dem 1. Januar 2026 sind fast alle B2B-Transaktionen in Belgien elektronisch abzuwickeln (eine sequenzielle Einführung der E-Rechnungspflicht ist nicht vorgesehen)
  • Wer? Alle in Belgien ansässigen Unternehmen sowie lokale Tochtergesellschaften ausländischer Firmen
  • Welches Format? E-Rechnungen müssen im standardisierten PEPPOL BIS 3.0-Format erstellt und versendet werden
  • Gibt es Ausnahmen? Abweichungen vom vorgeschrieben BIS 3.0-Format sind nur möglich, wenn Empfänger- und Versenderseite zustimmen.
  • Welches Übermittlungsmodell? PEPPOL 4-Corner-Modell
  • Meldepflicht an Finanzbehörde? Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie und über welche Plattform die Meldepflicht an Finanzbehörden zur elektronischen Rechnungsstellung erfolgen wird

 

Exkurs: E-Rechnung in SAP

Unternehmen, die SAP im Einsatz haben, können die E-Rechnungspflicht effizient in ihre bestehenden Prozesse integrieren. Mit Lösungen wie AFI Invoice für eingehende E-Rechnungen und AFI Billing für ausgehende E-Rechnungen lässt sich die gesetzeskonforme Abwicklung von Rechnungen nahtlos in SAP integrieren. So wird sichergestellt, dass alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht erfüllt werden. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! 

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*Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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