E-Rechnungspflicht Polen*
Das polnische Finanzministerium hat die sukzessive Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ab 2026 bestätigt. Die Verpflichtung soll in zwei Phasen umgesetzt werden
- Ab dem 1. Februar 2026: E-Rechnungspflicht gilt für Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz von mehr als 200 Millionen PLN (polnische Zzloty)
- Ab dem 1. April 2026: E-Invoicing-Pflicht gilt für alle Unternehmen.
Alle ausgestellten Rechnungen müssen über die zentrale Plattform, das nationale E-Invoicing-System KSeF, gemeldet werden
KSeF: Das E-Rechnungsprojekt in Polen kommt (wieder) ins Rollen
Ursprünglich war die Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B für den 1. Juli 2024 geplant. Die Einführung wurde jedoch zu Beginn des Jahres offiziell verschoben. Die Gründe dafür sind laut polnischem Finanzministerium Fehler in der KSeF-Plattform, die bei einem externen Audit diagnostiziert wurden, und die daraus resultierenden Entwicklungsarbeiten im System.
Freiweillige Nutzung der KSeF-Plattform schon heute möglich
Schon seit Januar 2022 können Unternehmen ihre Rechnungen an das offizielle polnische Meldeportal übermitteln. Um die Nutzung der KSeF-Plattform bereits vor der obligatorischen Einführung zu fördern, hat die polnische Regierung Anreize bei freiwilliger Nutzung des Portals geschaffen:
- Verkürzung der Mehrwertsteuererstattungsfrist um ein Drittel (40 statt 60 Tage)
- Befreiung von der Meldeung der JPK_FA-Datei
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