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E-Rechnungsupdate: Änderungen zum 1. Januar 2025
E-Invoicing 2025:
Neues Jahr, neue Pflichten.
Wir werfen den Blick nach Europa und Südostasien: was hat sich wo zum Jahreswechsel geändert?
- Änderungen in Europa:
- Deutschland: Der Empfang von E-Rechnungen wird im B2B-Bereich bundesweit verpflichtend (Ausnahmeregelungen bis 2027).
- Dänemark: Die zweite Phase des Rechnungslegungsgesetzes tritt in Kraft und macht das E-Invoicing nun auch für Konzerne und mittelständische Unternehmen verpflichtend (sofern diese eine nicht-zertifizierte Buchhaltungssoftware verwenden.
- Lettland: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Umfeld greift nun für alle Unternehmen.
- Portugal: E-Invoicing wird im B2G-Bereich für alle Unternehmen verpflichtend. Bisher galt diese Regelung nur für Großunternehmen.
- Rumänien: Die landesweite Pflicht zum E-Invoicing im B2C-Bereich startet.
- Änderungen in Südostasien:
- Malaysia: E-Invoicing ist nun für alle Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 5 Millionen Euro verpflichtend.
- Singapur: Alle PEPPOL Access Points in Singapur müssen das PEPPOL PINT SG-Format unterstützen.
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*Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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Sigmaringer Straße 109
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Tel. +49 711 26892 - 0
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