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E-Rechnungsupdate: Änderungen zum 1. Januar 2025

E-Invoicing 2025:
Neues Jahr, neue Pflichten.

Wir werfen den Blick nach Europa und Südostasien: was hat sich wo zum Jahreswechsel geändert? 

  • Änderungen in Europa:
    • Deutschland: Der Empfang von E-Rechnungen wird im B2B-Bereich bundesweit verpflichtend (Ausnahmeregelungen bis 2027).
    • Dänemark: Die zweite Phase des Rechnungslegungsgesetzes tritt in Kraft und macht das E-Invoicing nun auch für Konzerne und mittelständische Unternehmen verpflichtend (sofern diese eine nicht-zertifizierte Buchhaltungssoftware verwenden.
    • Lettland: Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Umfeld greift nun für alle Unternehmen.
    • Portugal: E-Invoicing wird im B2G-Bereich für alle Unternehmen verpflichtend. Bisher galt diese Regelung nur für Großunternehmen.
    • Rumänien: Die landesweite Pflicht zum E-Invoicing im B2C-Bereich startet.
  • Änderungen in Südostasien:
    • Malaysia: E-Invoicing ist nun für alle Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 5 Millionen Euro verpflichtend.
    • Singapur: Alle PEPPOL Access Points in Singapur müssen das PEPPOL PINT SG-Format unterstützen. 
       

Seien Sie mit AFI Billing und AFI Invoice bestens vorbereitet. 

*Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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